Hörgeräte gibt es in jedem Preissegment. Und auch von Seiten AHV sowie IV und MV / SUVA werden auf Ihrem Weg zu besserem Hören unterstützt. Übersteigt Ihr Hörverlust gemäss Expertise von der HNO-Ärztin oder vom HNO-Arzt den von der AHV/IV/MV/SUVA definierten Hörbereich, haben Sie Anspruch auf einen Pauschalbeitrag der Sozialversicherung.
Sie können die Rechnung bei Ihrer zuständigen AHV/IV/MV/SUVA Stelle einreichen und erhalten im Anschluss rückwirkend den jeweiligen Pauschalbetrag zur Hörgeräteversorgung. Die für die Einreichung notwendigen Formulare erhalten Sie entweder bei Ihrer AHV/IVAHV/IV/MV/SUVA Stelle oder in Ihrem Neuroth-Hörcenter. Unsere Neuroth-Hörakustiker*innen unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare, weisen Sie rechtzeitig daraufhin, diese einzureichen und klären Sie über das weitere Vorgehen auf. Dies gilt selbstverständlich auch beim Einreichen der Rechnung im Reparaturfall.