Wie funktioniert die Kostenübernahme?
Hörgeräte gibt es in jedem Preissegment. Und auch von Seiten AHV sowie IV und MV / SUVA werden auf Ihrem Weg zu besserem Hören unterstützt. Übersteigt Ihr Hörverlust gemäss Expertise von der HNO-Ärztin oder vom HNO-Arzt den von der AHV/IV/MV/SUVA definierten Hörbereich, haben Sie Anspruch auf einen Pauschalbeitrag der Sozialversicherung.
Sie können die Rechnung bei Ihrer zuständigen AHV/IV/MV/SUVA Stelle einreichen und erhalten im Anschluss rückwirkend den jeweiligen Pauschalbetrag zur Hörgeräteversorgung. Die für die Einreichung notwendigen Formulare erhalten Sie entweder bei Ihrer AHV/IVAHV/IV/MV/SUVA Stelle oder in Ihrem Neuroth-Hörcenter. Unsere Neuroth-Hörakustiker*innen unterstützen Sie beim Ausfüllen der Formulare, weisen Sie rechtzeitig daraufhin, diese einzureichen und klären Sie über das weitere Vorgehen auf. Dies gilt selbstverständlich auch beim Einreichen der Rechnung im Reparaturfall.
Versicherungspauschalen
Gesamthörverlust 20 % IV
Hörgerät - alle 6 Jahre einseitig: CHF 840.- beidseitig: CHF 1’650.-
Batterien - pro Jahr einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-
Reparatur ohne Elekronikschäden: CHF 130.- mit Elekronikschäden: CHF 200.-
Gesamthörverlust 35 % AHV
Hörgerät - alle 5 Jahre einseitig: CHF 630.- beidseitig: CHF 1’237.50
Batterien - -
Reparatur - -
nach Tarifvertrag MV/SUVA
Hörgerät - alle 6 Jahre einseitig: Standard 1’397.75, Komplex 2’016.05 beidseitig: Standard 2’183.60, Komplex 3’212.75
Batterien - pro Jahr einseitig: CHF 40.- beidseitig: CHF 80.-
Reparatur wird nach Aufwand vergütet




