Kostenübernahme Krankenkasse – Hörgeräte sind leistbar
Für eine Standardversorgung erhalten Sie von den Sozialversicherungsanstalten in der Regel folgende Hörgeräte-Zuschüsse:
Bei einer außergewöhnlichen Hörminderung (Sonderversorgung) gibt es individuell zusammengesetzte Zuzahlungsbeträge. Für Personen, die im Berufsleben stehen, gibt es deutlich höhere Grundbeträge, die ebenfalls individuell zusammengesetzt werden. Unser Hörberater*innen geben Ihnen gerne Auskunft über die mögliche Höhe der Kostenübernahme.
*inkl. MwSt.

Hörgeräte von der Krankenkasse? Wir kümmern uns um den Papierkram
Unser Neuroth-Service für Sie: Beim Kauf Ihres Hörgeräts müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die Direktverrechnung mit der Krankenkasse, der Hörgeräte-Zuschuss wird direkt von Ihrer Rechnung abgezogen.




