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Wenn es um Ihren Hörsinn geht, sollten Sie nicht sparen. Vor allem, da Sie sich beim Kauf neuer Hörgeräte einen Zuschuss Ihrer Sozialversicherung sichern können. Wir erklären, was Sie dafür tun müssen.

Wenn die Arbeit ruft, will man ganz Ohr sein. Sei es in Gesprächen mit Kund*innen oder im Grossraumbüro mit Kolleg*innen. Fällt es Ihnen vielleicht nicht mehr so leicht, anderen zu folgen und sie zu verstehen, könnte das ein Zeichen einer Hörminderung sein. Geräusche klingen dabei anders als sonst, manche Laute verschwimmen, bestimmte Frequenzen gehen verloren. Kein Grund zur Sorge! Wir bei Neuroth unterstützen Sie nämlich am Weg zu neuer Hörstärke. Sie dabei zu begleiten, ist eine Herzensangelegenheit für uns – und das seit mehr als 115 Jahren. Denn je früher ein Hörverlust erkannt wird, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten. Zum Beispiel mit individuell angepassten Hörgeräten, die Ihren persönlichen Anforderungen entsprechen. Damit nehmen Sie die Umgebung wieder so wahr, wie sie ist. Sie erleben Ihren Beruf völlig neu. Ihnen entgeht nichts mehr. Hört sich gut an, finden wir.

Was ein Hörgerät und eine Lesebrille gemeinsam haben? Sie helfen im (Berufs-)Alltag.

Vielleicht haben Sie ja sogar schon einmal über Hörgeräte nachgedacht, den Gedanken dann aber wieder verworfen. „Ist ja nur was für alte Leute.“ Von wegen! Als starker Partner in Sachen Gehör setzen wir uns dafür ein, dem Stigma von Hörgeräten endlich ein Ende zu setzen. Hörgeräte sind Hilfsmittel, die unseren (Berufs-)Alltag bereichern. Wie Lesebrillen oder Smartphones. Ausserdem fallen sie heutzutage nicht mehr auf, schon gar nicht unangenehm. Hörgeräte sind so klein, dass sie im Grunde unsichtbar sind. Trotzdem steckt darin grosse Technik, die es Ihnen erlaubt, Ihre komplette Leistungsfähigkeit wieder abzurufen. Egal ob im Büro oder auf der Baustelle: Für Ihre Kolleg*innen und Kund*innen haben Sie wieder offene Ohren. Und das Beste: Als Berufstätige*r haben Sie die Möglichkeit, beim Kauf neuer Hörgeräte eine Sonderversorgung bei Ihrer Sozialversicherung zu beantragen.

So machen sich Ihre neuen Hörgeräte bezahlt.

Mit einem Zuschuss Ihrer Krankenkasse.

Für uns ist es selbstverständlich, Kund*innen nicht nur beim Kauf der Hörsysteme zu beraten, sondern sie auch danach und vor allem schon davor zu unterstützen. Zum Beispiel, wenn es um die Beantragung des Pauschalbetrages geht.

Zuallererst wird Ihre Hörstärke anhand eines Hörtests im Hörcenter gemessen. Denn ob Sie einen Zuschuss für Ihr Hörsystem erhalten, hängt in erster Linie von dem Gesamthörverlust (20% bei der IV und 35% bei der AHV) ab. Nach dem Hörtest erledigen wir gemeinsam mit Ihnen die Anmeldung bei der AHV / IV. Anschliessend werden Sie durch die AHV / IV bei dem Ohrenarzt Ihrer Wahl aufgeboten. Dieser wird eine Expertise ausstellen, welche anschliessend von der AHV / IV geprüft wird. Bei der Anmeldung unterstützen wir Sie gerne und helfen Ihnen bei dem dazugehörigen Papierkram.

Der Bescheid über den Zuschuss wird Ihnen nach der Prüfung bei der Sozialversicherung mitgeteilt.


Übrigens: Die Tarife der verschiedenen Sozialversicherungen sind unterschiedlich. Bei der IV betragen sie einseitig CHF 840 und zweiseitig CHF 1650. Bei der AHV hingegen einseitig CHF 630 und zweiseitig CHF 1‘237.50. Bei der MV/SUVA werden Kosten bis zu CHF 2‘008.60 für ein Hörgerät und CHF 3‘200.85 für zwei Hörgeräte übernommen. Je nach Zusatzversicherung Ihrer Krankenkasse, könnte es sein, dass Sie auch dort Anspruch auf eine Kostenbeteiligung haben. Diesen Betrag müssten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse anfragen und auch abrechnen. Wenn Sie also das Gefühl haben, nicht mehr gut zu hören, kommen Sie am besten gleich in eines unserer Neuroth-Hörcenter. Dort können Sie einen Hörtest machen – kostenlos.

Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl Ihrer neuen Hörgeräte.

Sie haben bereits eine fachärztliche Verordnung? Dann vereinbaren Sie jetzt einen Termin für eine Hörgeräteberatung in Ihrer Nähe und erleben Sie Ihre Hörstärke neu.