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Zahlt die Krankenkasse meine Hörgeräte?  

Wer wieder gut hören möchte, bekommt Unterstützung. Voraussetzung für einen Hörgeräte-Zuschuss durch Ihre Krankenkasse ist die ärztliche Verordnung Ihres HNO-Arztes oder Ihrer HNO-Ärztin. Der Grad der Hörminderung entscheidet, in welcher Höhe die Kosten für Ihre Hörgeräte vom Sozialversicherungsträger übernommen werden.  

Ärztin am Schreibtisch

Kostenübernahme Krankenkasse – Hörgeräte sind leistbar  

Für eine Standardversorgung erhalten Sie von den Sozialversicherungsanstalten in der Regel folgende Hörgeräte-Zuschüsse:  

  • Einseitige Versorgung (ein Ohr): € 792,00*  
  • Beidseitige Versorgung (zwei Ohren): € 1.425,60*  

Bei einer außergewöhnlichen Hörminderung (Sonderversorgung) gibt es individuell zusammengesetzte Zuzahlungsbeträge. Für Personen, die im Berufsleben stehen, gibt es deutlich höhere Grundbeträge, die ebenfalls individuell zusammengesetzt werden. Unser Hörberater*innen geben Ihnen gerne Auskunft über die mögliche Höhe der Kostenübernahme.  



*inkl. MwSt.

Hörgeräte von der Krankenkasse? Wir kümmern uns um den Papierkram  

Unser Neuroth-Service für Sie: Beim Kauf Ihres Hörgeräts müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die Direktverrechnung mit der Krankenkasse, der Hörgeräte-Zuschuss wird direkt von Ihrer Rechnung abgezogen.  

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Kundin schüttelt Hand mit Verkäuferin im Fachinstitut an der Kassa.

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