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Reparatur von Hörgeräten

Kundenberatung bei Neuroth

Ein defektes Hörgerät muss nicht sofort ersetzt werden. Unsere Hörakustiker*innen reparieren Ihr Hörgerät fachgerecht – mit bis zu 130 € Förderung durch die Geräte-Retter-Prämie. Als offizieller Partnerbetrieb unterstützen wir Sie dabei, Kosten zu sparen, damit Sie Ihre Hörstärke rasch wieder zurückbekommen.

Reparieren statt ersetzen: Ihre Vorteile bei Neuroth

  • Nachhaltig & ressourcenschonend – gut für Sie und unsere Umwelt
  • Kostenersparnis durch staatliche Geräte-Retter-Prämie
  • Persönliche Beratung in Ihrem Neuroth-Fachinstitut
Kunde vor Neuroth-Filiale

Bis zu 130 € Förderung sichern

Neuroth ist offizieller Partnerbetrieb der Aktion des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • 50 % Förderung der förderfähigen Brutto-Kosten
  • Maximal 130 € pro Reparatur
  • Nur bei Reparaturen ohne Kostenträgerzuschuss (z. B. Krankenkasse, Versicherung)

So funktioniert’s

  1. 1

    Bon beantragen

    Beantragen Sie den Geräte-Retter-Bon online und speichern oder drucken Sie ihn aus.

  2. 2

    Reparatur bei Neuroth

    Bringen Sie Ihr Hörgerät und den Bon in Ihr Neuroth-Fachinstitut. Wir prüfen die Gültigkeit und führen die Reparatur durch.

  3. 3

    Rechnung bezahlen

    Sie bezahlen den Rechnungsbetrag direkt vor Ort.

  4. 4

    Förderung erhalten

    Die Förderung wird vom Fördergeber auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen.

Wann lohnt sich eine Hörgeräte Reparatur?

  • Ihr Hörgerät funktioniert plötzlich nicht mehr
  • Der Klang ist verzerrt oder leiser als gewohnt
  • Akku oder Elektronik zeigen Ausfälle

Unsere Hörakustiker*innen informieren Sie gerne, ob eine Reparatur möglich ist.

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie Fragen rund um die Hörgeräte-Reparatur oder zu anderen Hörgeräte-Services? Unsere Hörakustiker*innen sind gerne für Sie da.

Häufig gestellte Fragen

Viele Reparaturen erledigen wir direkt vor Ort. Werkstatt-Reparaturen dauern in der Regel wenige Tage.

Ja. Sie können pro Reparatur einen Bon einlösen. Sobald ein Bon eingelöst wurde oder abgelaufen ist, können Sie unmittelbar einen neuen Bon beantragen und für eine weitere Reparatur nutzen. Es gibt keine Begrenzung, wie oft Sie die Prämie nutzen können, solange die Förderaktion läuft.

Wenn ein Geräte-Retter-Bon nach drei Wochen nicht eingelöst wurde und abläuft, verfällt er automatisch. Danach können Sie jederzeit einen neuen Bon beantragen und erneut einlösen.

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