Zahlt die Krankenkasse meine Hörgeräte?
Wer wieder gut hören möchte, bekommt Unterstützung. Voraussetzung für einen Hörgeräte-Zuschuss durch Ihre Krankenkasse ist die ärztliche Verordnung Ihres HNO-Arztes oder Ihrer HNO-Ärztin. Der Grad der Hörminderung entscheidet, in welcher Höhe die Kosten für Ihre Hörgeräte vom Sozialversicherungsträger übernommen werden.
Kostenübernahme Krankenkasse – Hörgeräte sind leistbar
Für eine Standardversorgung erhalten Sie von den Sozialversicherungsanstalten in der Regel folgende Hörgeräte-Zuschüsse:
Bei einer außergewöhnlichen Hörminderung (Sonderversorgung) gibt es individuell zusammengesetzte Zuzahlungsbeträge. Für Personen, die im Berufsleben stehen, gibt es deutlich höhere Grundbeträge, die ebenfalls individuell zusammengesetzt werden. Unser Hörberater*innen geben Ihnen gerne Auskunft über die mögliche Höhe der Kostenübernahme.
*inkl. MwSt.
Hörgeräte von der Krankenkasse? Wir kümmern uns um den Papierkram
Unser Neuroth-Service für Sie: Beim Kauf Ihres Hörgeräts müssen Sie sich um nichts kümmern. Wir übernehmen die Direktverrechnung mit der Krankenkasse, der Hörgeräte-Zuschuss wird direkt von Ihrer Rechnung abgezogen.
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